Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PianoGalerie Berlin GmbH

I. Geltung der Bedingungen

  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
  2. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für sämtliche Abmachungen mit unserem Außendienst. Soweit nicht anderweitig abweichend vertraglich vereinbart, kommt bei Versandgeschäf;ten unsererseits der Vertrag mit der Just Services Gesellschaft für Dienstleistungen im Musikinstrumentenhandel mbH, Pariser Str. 9 in 10719 Berlin, eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg zu Berlin unter HRB 79031 und vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Junge, zustande.
  3. Produktbeschreibungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  4. Geringfügige oder technisch unvermeidbare Toleranzen gegenüber den Vorschriften des Bestellers oder den genehmigten Mustern sowie gegenüber den qualitativen Angaben und technischen Zusagen sind zulässig. Sie berechtigen nicht zu Beanstandungen.
  5. Für den zu liefernden Warenkomplex sowie für jeden eingesetzten Rohstoff sind die handelsüblichen Abweichungen in Beschaffenheit und Farbe zulässig.

II. Angebot und Vertragsabschluß

  1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Bei Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Verzicht auf einen späteren Widerruf als allein verbindlich an.
  3. Spätestens jedoch mit der Entgegennahme unserer Lieferung und Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
  4. Hinweisen des Käufers auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir im Einzelfall nicht mehr ausdrücklich widersprechen.
  5. Abweichende Bedingungen des Abnehmers oder Vereinbarungen gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt wurden.

III. Preise

  1. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu unseren am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen einschließlich Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe berechnet.
  2. Angebots- oder Listenpreise sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend.
  3. Soweit sich bei Aufträgen mit einer Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die in der Auftragsbestätigung zugrundegelegten Preisfaktoren wie Materialkosten, Löhne oder Energiekosten, Abgaben usw. einschließlich der jeweiligen kostenspezifischen Nebenkosten bis zum Lieferdatum ändern, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend zu berichtigen.

IV. Verpackung

  1. Die Lieferung erfolgt entweder in Einweg-Verpackungen, die nicht zurückgenommen werden, oder in Leihverpackungen (Behältern, Kisten, Paletten und dergl.), welche ohne schuldhaftes Zögern zu entleeren und an uns in einwandfreiem Zustand frachtfrei zurückzusenden bzw. je nach Vereinbarung zur Abholung bereitzustellen sind.
  2. Im Falle der Verschlechterung oder des Untergangs einzelner Verpackungsteile trägt der Käufer einen entsprechenden Anteil bzw. die vollen Wiederbeschaffungskosten.

V. Versand und Transport

  1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Käufer die Kosten der Versendung.
  2. Die Wahl der Versandart bleibt, sofern der Käufer nichts besonderes ausdrücklich vorgeschrieben hat, uns überlassen. Versand und Transport erfolgen auf Gefahr des Bestellers.

VI. Gefahrübergang

  1. Jede Gefahr (auch bei Franko-Lieferung) geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden unsererseits verzögert wird, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
  2. Wird Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zurückgenommen, so trägt der Käufer jede Gefahr bis zum Eintreffen in unserem Haus.

VII. Mängelrügen und Gewährleistungen

  1. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Für Kaufleute im Sinne des HGB gelten die jeweils gesetzlichen Rügefristen.
  2. Ist ein Gewährleistungsrecht gegeben, können wir wahlweise nachbessern, Ersatz liefern oder Minderung gewähren. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, Minderung oder Wandelung zu verlangen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Der Umfang unserer Ersatzpflicht bestimmt sich in diesen Fällen gemäß nachstehendem Abschnitt VIII.
  3. Soweit auf Wunsch des Kunden nachgebessert wird, sind die entstehenden Kosten von uns höchstens bis zum Wert der beanstandeten Ware zu tragen.
  4. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Käufer zu und sind nicht abtretbar.

VIII. Haftungsbeschränkungen

  1. Alle Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Verletzungen aus Nebenpflichten, Beratung und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, sofern uns nur Fahrlässigkeit trifft.
    Dies gilt nicht bei Ansprüchen aus dem Fehlen von zugesicherten Eigenschaften sowie wegen der zumindest grob fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten.
  2. Unsere Empfehlungen und Ratschläge hinsichtlich der Verwendungsmöglichkeiten und der Behandlung der von uns vertriebenen Produkte geben wir nach bestem Wissen und Erfahrungen. Bei der Verschiedenartigkeit der Verarbeitung und den Ansprüchen in der Verwendung, die wir von hier aus nicht bis ins einzelne übersehen können, sind unsere diesbezüglichen Empfehlungen und Ratschläge immer unverbindlich. Unsere Haftung ist in diesen Fällen gemäß Ziff. 1 Abs. 1 beschränkt.
  3. Nur wenn der Käufer die Art der Verarbeitung und Verwendung vorher schriftlich detailliert mitteilt und deren Einhaltung garantiert, können wir die Beschaffenheit und damit die Verwendungsmöglichkeit der von uns vertriebenen Produkte bestätigen. Eine solche Bestätigung gilt nur dann als Zusicherung und Haftungsübernahme, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich festlegen.
  4. Soweit wir zwingende Verwendungs- und Lagervorschriften erteilen, sind alle Abweichungen hiervon vom Käufer zu vertreten.
  5. Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen f¨r jeglichen Schaden, der nicht am Liefergegenstand selbst entstanden ist, auch für entgangenen Gewinn. Dies gilt auch für Ansprüche Dritter, die ihre Rechte aus der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer herleiten.
  6. Unsere Haftung beschränkt sich in allen Fällen, ausgenommen bei Vorsatz, auf Ersatz des im Zeitpunkt des Vartragsabschlusses für uns vorhersehbaren Schadens.
  7. Der Ausschluß und die Beschränkung der Haftungen in den vorstehenden Ziff. 1 bis 6 gelten in gleichem Umfange für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

IX. Liefer-/ Leistungszeit

  1. Liefertermine und Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich festzulegen.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder wir uns in Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von einem halben Prozent für jede vollendete Woche des Verzugs. Insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, unser Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit.
  5. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
  6. Voraussetzung für eine Lieferpflicht ist weiterhin die Kreditwürdigkeit des Käufers. Erhalten mir nach Vertragsabschluß Auskünfte, die erhebliche Zweifel in dieser Hinsicht zulassen, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Liegen Tatsachen vor, die eine Kreditunwürdigkeit des Käufers bestätigen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches wird in letzteren Fällen vorbehalten.
  7. Abrufe und Einteilungen einzelner Teillieferungen sind so vorzunehmen, daß uns eine vertragsgemäße Fertigung und Lieferung möglich ist.
  8. Bei Lohnarbeiten wird vorausgesetzt, daß uns die erforderlichen Vormaterialien rechtzeitig frei Haus und in geeigneter Qualität zur Verfügung gestellt werden. Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen sind wir berechtigt, die Lieferfrist zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadenersatz zu verlangen.

X. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Käufer unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei uns.
  2. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet.
    Der Käufer ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.
  3. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt er schon jetzt an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und unserem Einziehungsrecht ist der Käufer zur Einziehung so lange berechtigt, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät.
  4. Soweit der Käufer eine Refinanzierung auf Factoring-Basis betreibt, tritt er bereits jetzt die ihm hieraus gegen den Faktor zustehenden Forderungen in Höhe seines noch offenen Saldos aus der Geschäftsbeziehung mit uns ab.
  5. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird.
    Auf Verlangen hat der Käufer uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
  6. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind die Vertragspartner darüber einig, daß der Käufer uns im Verhältnis des Fakturenwertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
  7. über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich unter übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Käufer.
  8. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.
  9. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes oder des bereits erworbenen Anwartschaftsrechtes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Gesetz betreffend die Abzahlungsgeschäfte Anwendung findet.
  10. .Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen den Käufers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % oder mehr übersteigt.
  11. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Elementargewalten und Sachschäden sowie Einbruchdiebstahl versichern zu lassen.

XI. Zahlungsbedingungen

  1. Die in unserer Auftragsbestätigung, Proforma-Rechnung oder Rechnung festgelegten Zahlungsbedingungen sind für den Besteller verbindlich. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen grundsätzlich sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  2. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, diese Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können. Im Falle von Scheck- und Lastschrifteinzug gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck oder die Lastschrift unwiderruflich eingelöst wird. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung. Ihre Annahme erfolgt nur zahlungshalber und vorbehaltlich ihrer Diskontfähigkeit.
  4. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken in diesem Zeitraum berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrent-überziehungskredite zu berechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis einer geringeren Zinsbelastung vorbehalten.
  5. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder eine Lastschrift nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben.
  6. Ein über Paragraph 320 BGB hinausgehendes Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht zu. Insbesondere nicht ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften oder Geschäftsverbindungen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von uns anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
  7. Alle Zahlungsspesen trägt der Käufer.

XII. Sonstige Bedingungen

Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin. Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit ergebenen Rechtsstreitigkeiten ist Berlin oder nach unserer Wahl der Allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Verbraucherhinweise bei Fernabsatzverträgen

Soweit für Verbraucher (alle natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschüft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann) die Bestimmungen der §§ 312b ff. über Fernabsatzverträge Anwendung finden, hat der Käufer ein uneingeschränktes Rückgaberecht, das er innerhalb von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag des Warenerhaltes, ausüben kann. Das Rücknahmebegehren muß vom Käufer gegenüber der Just Services GmbH schriftlich geltend gemacht werden und bedarf keiner Begründung. Die Regelungen über Fernabsatzverträge gelten ausschließlich für Verbraucher und nur für Verküufe innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind nicht anwendbar auf alle individuellen Kundenbestellungen, also nicht bei speziellen Aufträgen für beispielsweise nicht lagerübliche Waren oder auf Kundenwunsch gefertigte Waren. Zur Verbraucherunterrichtung wird im einzelnen ausgeführt:

  1. Soweit nicht abweichend vertraglich vereinbart, ist der Vertragspartner Ihres Versandgeschäftes die Just Services Gesellschaft für Dienstleistungen im Musikinstrumentenhandel mbH (im folgenden Just Services GmbH genannt), Pariser Str. 9 in 10719 Berlin, eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg zu Berlin unter HRB 79031 und vertreten durch den Geschäftsfährer Matthias Junge, Tel.: 030/88775500, Fax: 030/88775509, "email: info@sound-and-drumland.de
  2. Just Services GmbH verkauft Musikinstrumente und musikelektronische Geräte nebst Zubehör sowie Musikalien und Merchandise-Produkte. Einzelheiten zu den gelieferten Waren sind unseren Verkaufspublikationen und ggfs. den warenbeigefügten Produktinformationen der Hersteller zu entnehmen.
  3. Just Services GmbH behält sich vor, bei Nichtverfügbarkeit der bestellten Waren und aus anderen Gründen der Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung - nach Ablauf von 14 Tagen ab Bestellungseingang - von der Lieferung/Leistung zurückzutreten.
  4. Alle Preise sind in EURO inkl. der gesetzlichen Steuern und Abgaben für den Verkauf in der Bundesrepublik Deutschland angegeben. Darüber hinaus fallen zu Ihren Lasten Versandkosten an, wobei wir bei Nutzung der allgemeinen Versandwege in Deutschland zur Zeit folgende Versandkosten - ggfs. pauschal - berechnen:
    • Paketversand per Post oder per UPS Standard: z.Z. EURO 5,00 pro Sendung.
    • Nachnahme-Kostenanteil: zzgl. z.Z. EURO 1,53, soweit zutreffend.
    • Sperrgut-/Frachtzuschlag: zzgl. real entstehender Kosten auf Anfrage, soweit zutreffend.
    • Bei Expresssendungen, Terminzustellungen, Kurierfahrten oder sonstigen Versendungsformen, die eine spezielle Handhabung oder einen besonderen Verpackungsaufwand erfordern, berechnen wir die real entstehenden Kosten, die wir auf Anfrage mitteilen.
  5. Alle Warenlieferungen sind spätestens bei Erhalt einschließlich aller Versand- und Nebenkosten zur Zahlung f&aulmllig. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit Ihnen unser Eigentum. Als Bezahlung gilt erst der endgültige Zahlungseingang bei uns.
  6. Wir gewähren Ihnen Rückgaberecht innerhalb von zwei Wochen, beginnend ab Eingang der Lieferung beim Empfänger. Das Rücknahmeverlangen muß von Ihnen gegenüber der Just Services GmbH schriftlich geltend gemacht werden. Wir veranlassen daraufhin nach unserer Wahl eine Rückholung der Waren per UPS oder Spedition oder wir übersenden Ihnen einen Freeway-Aufkleber der Deutschen Post AG, mit dem Sie die Warenlieferung kostenfrei zurücksenden können. Unfreie Warenrücksendungen sind nicht zulässig. Die zurückgesandten Waren müssen frei von Beschädigungen und Gebrauchsspuren sein. Dies gilt gleichermaßen für alle Verpackungsteile, insbesondere auch für die innenliegenden Schutzhüllen bei Computerprodukten.
    Die Originalkartons sind nicht mit Rücksendeaufklebern zu versehen, sondern zuvor durch geeignete Maßnahmen (z.B. Umkartons oder Paketpapier) zu schützen.
  7. Das vorgenannte Rückgaberecht gilt in den folgenden Fällen nicht:
    • Bei einem Warenwert bis 40 EURO keine kostenfreie Warenrücknahme.
    • Bei beschädigter oder unvollständig zurückgesandter Ware.
    • Bei fehlenden Bedienungsanleitungen oder fehlendem Zubehör.
    • Bei Software, CDs, Videos und Büchern.
    • Bei Ware mit Gebrauchsspuren oder Ware, die auch durch den einmaligen Gebrauch nicht mehr neu ist (z.B. Saiten, Schlagzeugfelle, Mundstücke, bereits registrierte Computerprodukte etc.).
    • Bei Ware, die während der Rückgabefrist kommerziell eingesetzt oder zu solchen Zwecken z.B. vermietet oder verliehen wurde.
  8. Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt per Scheck oder überweisung innerhalb von 30 Tagen nach Rückeingang der Waren, sofern keine Mängel festgestellt werden. Auf Wunsch verrechnen wir auch mit Ihrer Neubestellung und erstatten oder belasten die entstehenden Differenzbeträge.